Spenden von der Steuer absetzen

Das Thema Steuern ist ein sehr brisantes. Man kann viele unterschiedliche Ausgaben von den Steuern absetzen, wenn man weiß, was und wie es funktioniert. Besonders, wer ein großzügiges Herz hat und regelmäßig spendet, kann Geld- und Sachspenden bei der Steuererklärung geltend machen. Doch auch der Zeitaufwand in einem Ehrenamt kann abgesetzt werden.

Sofort absetzen

Wenn man die Spende sofort absetzen möchte, muss man sich an gewisse Beschränkungen halten. Zunächst muss die Spende zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke, in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien gehen.

Diese Spenden müssen freiwillig und ohne Gegenleistung geschehen. Dabei können dann Spenden in Höhe von bis zu 20% der Gesamteinkünfte geltend gemacht werden. Darunter fallen auch Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine im Bereich Kunst und Kultur.

Wer mehr als 20% seines Einkommens spendet, kann den darüber liegenden Betrag ins nächste Jahr übertragen. Man muss bei der Steuererklärung in der Anlage ankreuzen, dass ein verbleibender Teilbetrag einberechnet werden soll.

Spenden nachweisen

Wer spendet muss dies auch belegen können; zumindest dann, wenn man dies bei der Steuererklärung geltend machen möchte. Bei Spenden unter 200€ ist keine formale Zuwendungsbescheinigung nötig. Das heißt, dass man einen Beleg vom Empfänger erhält und dies mit den eigenen Kontoauszügen belegen kann. Bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen braucht man jedoch zusätzlich einen Beleg, dass dieser von der Körperschaftssteuer befreit ist und wie die Mittel verwendet werden.

Wer mehr spenden möchte, braucht eine Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster. Der Spendenempfänger kann diese direkt an das Finanzamt oder an den Spender senden. Wenn die Zuwendungsbescheinigung direkt an das Finanzamt gesendet wird, braucht man keine Bestätigung der Spende für das Finanzamt. Die Bescheinigungen für Spenden sollte man laut dem Finanzamt für mindestens ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Sachspenden

Unter Umständen können Sachspenden als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wenn man einen Gewinn für eine Tombola eines gemeinnützigen Vereins übernimmt, dessen Nutzen ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke dient. Die Sachspende muss mit dem Neupreis, Nutzungsdauer und Zustand zum Spendenzeitpunkt nachgewiesen werden.

Stiftungen

Für den Vermögensstock von Stiftungen gelten andere Regeln. Wer eine Stiftung unterstützen will, kann bei der eigenen Steuererklärung bis zu 1 Million € geltend machen, unabhängig vom eigenen Einkommen. Diese Spende kann innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden oder auf das Jahr der Spende und die 9 folgenden Jahre verteilt werden.

Spenden an politische Parteien

Bei Parteien gelten Sonderregelungen. Spenden und Mitgliedsbeiträge können zur Hälfte direkt abgezogen werden, bis zu 825€ pro Jahr. Ehepaare können bis zu 6.600€ steuerlich geltend machen.

Das Ehrenamt

Ein Ehrenamt kann als Spende abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung, dass ein Anspruch auf Aufwendungsersatz bestehen würde, jedoch förmlich darauf verzichtet wurde.

In Deutschland kann man viele Sachen von der Steuer absetzen – auch die Großzügigkeit. Ob als direkte Geldspende, Sachspende oder indirekt als Einsatz im Ehrenamt, der deutsche Staat entlohnt die gemeinschaftliche und gemeinnützige Arbeit immer mehr.